Honorar

Das Honorar richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Wir kümmern uns auf Wunsch auch um die Kostenübernahmezusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und beraten Sie über die Möglichkeiten der gesetzlichen Beratungshilfe, sowie der Prozesskostenhilfe.

Wir informieren Sie auf Wunsch über die zu erwartenden Kosten und evtl. Kostenrisiken bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.